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So umgehen die Mobilfunkanbieter die neuen Kündigungsfristen

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Verbraucherschutz  

Mobilfunkanbieter umgehen die neuen Kündigungsfristen

15.02.2022, 10:01 Uhr | t-online, sha

So umgehen die Mobilfunkanbieter die neuen Kündigungsfristen

Die deutschen Netzbetreiber nach sich ziehen ihr Mobilfunknetz im vergangenen Jahr fühlbar ausgebaut. (Quelle: Yui Mok/PA Wire./dpa)

Einige Mobilfunkanbieter halten sich laut eines Medienberichts nicht an die neuen Kündigungsregeln. Die Unternehmen rechtfertigten sich mit Umstellungsproblemen.

Die automatische Verlängerung von Mobilfunkverträgen nachher dieser Mindestlaufzeit uff weitere zwei Jahre ist gesetzlich nicht mehr erlaubt. Trotzdem halten sich laut einem Bericht dieser Süddeutschen Zeitung nicht jeder Mobilfunkanbieter daran. Manche Kunden kämen aus ihren Verträgen nicht immer gleich hervor, heißt es.

Konkret hatte die Zeitung von einem Kunden des Anbieters Mobilcom-Debitel versiert, dessen Verträge sich nachher Ablauf dieser Mindestlaufzeit von zwei Jahren unaufgefordert uff ein weiteres Jahr verlängerten. Mobilcom-Debitel teilte dem Kunden mit, „dass bestehende Verträge von der Neuregelung ausgenommen seien“, welches nicht stimme. Erst nachher dem Androhen rechtlicher Schritte habe dieser Mobilfunkanbieter die Verträge beendet.

Verbraucherzentralen bestätigten laut SZ ähnliche Fälle in verschiedenen Bundesländern. Der Anbieter 1&1 habe uff Drängen von Verbraucherschützern eine Unterlassungserklärung abgegeben zu tun sein, heißt es. Darin erkläre sich dasjenige Unternehmen bereit liegend, „Vertragsstrafen bei erneuten Verstößen zu zahlen“.

Nachbesserung c/o dieser Kundenbetreuung

Die Unternehmen machten Umstellungsprobleme c/o dieser Einführung dieser neuen Regelungen zum Besten von den dicke Luft zuständig, heißt es. Bei den neuen Arbeitsabläufen könne es im Einzelfall zu Fehler beim Kundenservice gekommen sein, habe 1&1 uff Anfrage mitgeteilt. Auch Mobilcom-Debitel habe gesagt, c/o dieser Kundenbetreuung noch einmal nachbessern zu wollen.

Zum 1. Dezember 2021 war dasjenige neue Telekommunikationsgesetz in Kraft getreten. Mit einmonatiger Kündigungsfrist können Mobilfunkverträge seitdem wenn schon vorzeitig (jedoch erst nachher Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten) gekündigt werden. Dies gilt wenn schon rückwirkend zum Besten von schon bestehende Verträge.

Typischerweise beläuft sich die Mindestvertragslaufzeit c/o Mobilfunkverträgen uff 24 Monate. Gleichzeitig die Erlaubnis haben Anbieter nunmehr keine Verträge zu Potte kommen, die weiterführend eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten rausgehen.

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Viele Anbieter nach sich ziehen Klauseln in ihren Verträgen, die solche unaufgefordert um ein weiteres Jahr verlängern, wenn keine fristgerechte Kündigung eingereicht wird. So werden Kunden, wie weil sie eine dreimonatige Kündigungsfrist verschlafen nach sich ziehen, ein weiteres Jahr an den Anbieter gebunden. Das ist nun Leer….

Quelle: www.t-online.de

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