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Vorsicht, vor umstrittenen Helfern: Was Sie über Blitzer-Warner wissen sollten

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Umstrittene Helfer  

Was Sie verbleibend Blitzer-Warner wissen sollten

02.02.2021, 12:40 Uhr | dpa

Vorsicht, vor umstrittenen Helfern: Was Sie über Blitzer-Warner wissen sollten

Links eine aktive Blitzer-Warnapp aufwärts dem Smartphone, rechts daneben ein Radar-Messgerät. Foto: Lino Mirgeler/dpa/dpa-tmn. (Quelle: dpa)

Wer zu schnell fährt und geblitzt wird, muss Strafe zahlen. Manche Autofahrer greifen insoweit zu Apps oder Geräten die vor einer Radarfalle warnen sollen. Doch Vorsicht – in den meisten Fällen ist die Nutzung verboten.

Ein kurzer Moment welcher Unaufmerksamkeit genügt: Ruht welcher Blick etwa aufwärts dem Radio statt aufwärts welcher Tachonadel, oder hat man mühelos ein Schild verpassen, kann es schon im nächsten Moment einmal von kurzer Dauer rosig aufflackern.

Messstationen zur Geschwindigkeitsüberwachung, so heißen Blitzer in Amtsdeutsch, sind da gnadenlos. Sie unterscheiden nicht zwischen Rasern und denen, die gleichsam immer entsprechend den Wünschen hergerichtet gondeln, handkehrum vielleicht zu Händen verknüpfen Moment unkonzentriert oder unaufmerksam waren. Jeder Geschwindigkeitsverstoß wird geahndet.

Wie dem selbst sei: Es gibt Autofahrerinnen und Autofahrer, die versuchen, sich mit technischer Hilfe vor Blitzern zu schützen. Zum Einsatz kommen entweder sogenannte Blitzer-Warngeräte oder Blitzer-Apps fürs Smartphones.

Jammer und Detektoren

Kleine Warngeräte kosten im Internet kaum mehr wie 50 Euro. Peter Schmitz vom Computer-Fachmagazin „c’t“ unterscheidet zwischen Störgeräten (Jammer) und Warngeräten aufwärts Detektor- sowie aufwärts GPS-Grundlage mit Datenbank. „Die Jammer verhindern eine gültige Messung, indem sie die Signale der Radar-Messung stören“, erklärt Schmitz. Detektoren reagieren aufwärts die Wellen von Radar- oder Lidar-Messgeräten, würden handkehrum selbst unter Weidezäunen und vor Bahnübergängen gelegentlich verwerfen.

„Die einfacheren und heute am meisten verbreiteten Geräte hingegen arbeiten nur auf Grundlage einer GPS-Positionserkennung und greifen auf eine Datenbank von Blitzerstandorten zurück“, sagt Schmitz. Zudem gebe es Kombigeräte, die Wellendetektor und Positionserkennung verbinden. Auch wenn Kauf und Besitz welcher Geräte in Deutschland erlaubt sind, steht zu Händen den Experten unverzagt: Sie die Erlaubnis haben nicht während welcher Fahrt betrieben werden.

Populäre Apps

Besonders populär seien heute Blitzer-Apps fürs Smartphone oder fürs eingebaute Auto-Navigationssystem, sagt Schmitz. „Das Herunterladen und Installieren von Apps wie Blitzer.de, Radarbot oder Waze ist legal.“ Die Apps ermitteln wie die einfachen GPS-Warngeräte die Fahrzeugposition verbleibend GPS, greifen aufwärts eine Koordinaten-Datenbank im Internet zurück und warnen vor bekannten Blitzerstandorten.

„Die müssen natürlich in der Datenbank eingetragen sein“, sagt Schmitz. In Deutschland messen rund 4500 stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen den Verkehr. Dazu kommen noch mobile Stationen sowie Radarpistolen unter Polizeikontrollen.

Autofahrerinnen und Autofahrer die Erlaubnis haben sich in solchen Apps ihre Strecke vor welcher Fahrt, und nur dann, besuchen, und sich eventuelle Blitzer mitbekommen, erklärt Peter Schmitz. „Das ist legal und erlaubt.“

Anders selbst hier, wenn man unterwegs ist: „Autofahrer dürfen während der Fahrt keine Warn-Apps auf ihrem Smartphone oder Blitzer-Warner benutzen“, sagt Uwe Lenhart, Fachanwalt zu Händen Straf- und Verkehrsrecht in Frankfurt am Main. Denn laut Paragraph 23 Straßenverkehrsordnung (StVO) darf ein Fahrzeugführer kein technisches Gerät betreiben oder startbar mitführen, dies hierfür eindeutig ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.

Betriebsbereit ist verboten

„Eine bereits installierte Warn-App darf zwar auf dem Smartphone gespeichert, jedoch nicht betriebsbereit sein“, erklärt Lenhart. Betriebsbereit bedeutet im Fall einer Verkehrskontrolle, dass die App vital ist. Das Oberlandesgericht Celle etwa hatte 2015 kategorisch, dass welcher Verbotstatbestand erfüllt ist, „wenn ein Fahrzeugführer während der Fahrt ein Mobiltelefon betriebsbereit mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert und diese App während der Fahrt aufgerufen ist.“

Eine Zuwiderhandlung wird mit 75 Euro Geldbuße und einem Punkt in Flensburg geahndet. Haben die Fahrerin oder welcher Fahrer dies Handy in welcher Hand oder hat es eine Polizistin oder ein Polizist dort von kurzer Dauer vorher gesehen, wird es teurer, weil Smartphones in welcher Hand während welcher Fahrt ja generell tabu sind. In diesem Fall wird dies Vergehen mit 100 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg bestraft.

Bei einer Polizeikontrolle gilt: „Autofahrer sollten Ruhe bewahren und freundlich bleiben, das verkürzt meist die Prozedur“, rät Verkehrsanwalt Lenhart. „Sie sollten außerdem so wenig wie möglich und nur so viel wie nötig reden. Sofern ihnen ein konkreter Vorwurf gemacht wird, sollten sie sich zur Sache nicht äußern, sondern nur ihre Personalien mitteilen.“ Zudem weist Jurist Lenhart darauf hin, dass sich die Pflichten des StVO-Paragraphen 23 an den Fahrzeugführer, handkehrum nicht an den Beifahrer richteten.

Mit dem Smartphone in welcher Kontrolle

Bei einer Polizeikontrolle die Erlaubnis haben die Beamtinnen und Beamte nachher dem Smartphone fragen, wenn sie den Verdacht nach sich ziehen, dass eine Warn-App nicht jungfräulich wird, erklärt welcher Verkehrsrechtsanwalt Uwe Lenhart. Sie seien unter einem Anfangsverdacht selbst legitim, dies Smartphone zu ermitteln und sogar Apps zu löschen.

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„Autofahrer müssen zwar nicht einen eventuellen Sperrcode herausgeben, die Polizei kann aber unter Umständen im Gegenzug das Gerät beschlagnahmen“, so Lenhart. Kommt es wirklich rigoros aufwärts rigoros, muss die Autofahrerin oder welcher Autofahrer einschätzen, ob sie oder er dies in Kauf nimmt oder dies Smartphone entsperrt, um welcher Polizistin oder dem Polizisten Einsicht zu gewähren.

Quelle: www.t-online.de

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